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   BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88   

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BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88 (https://dejure.org/1988,18190)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - I ZB 9/88 (https://dejure.org/1988,18190)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - I ZB 9/88 (https://dejure.org/1988,18190)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gewähr von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg - Zulässigkeit einer Berufung unter der Bedingung der Gewähr von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehung des Prozesskostenhilfegesuchs - Anforderungen an den Nachweis ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 8.10.1986 - VIII ZR 86/84, NJW 1987, 1023, 1024), nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht sich für die Entscheidung über die beabsichtigte sofortige Beschwerde als unzuständig bezeichnet hatte, war abzulehnen, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die ursprünglich eingelegte Berufung wegen der in ihr enthaltenen Bedingung unzulässig war (BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51] ).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Das Berufungsgericht ist weiter rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101; BGH, Beschl. v. 16.1.1986 - VII ZB 13/85, VersR 1986, 577; Beschl. v. 17.12.1987 - I ZB 13/87).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Der Kläger kann sich demgegenüber auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß regelmäßig der Rechtsmittelkläger, dem für den ersten Rechtszug Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, bei im wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögens-Verhältnissen erwarten kann, daß auch das Gericht des zweiten Rechtszugs ihn als bedürftig im Sinne des § 115 ZPO ansieht; die Partei braucht nicht damit zu rechnen, daß das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt (BGH, Beschl. v. 25.2.1987 - IVb ZB 157/86, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2).
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Mußte sie hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnten, daß die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28.1.1987 - IVb ZR 6/86, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZB 13/85

    Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Das Berufungsgericht ist weiter rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101; BGH, Beschl. v. 16.1.1986 - VII ZB 13/85, VersR 1986, 577; Beschl. v. 17.12.1987 - I ZB 13/87).
  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 13/87

    Folgen bewussten Verstreichenlassens einer Berufungsfrist bei fristgerechter

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
    Das Berufungsgericht ist weiter rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101; BGH, Beschl. v. 16.1.1986 - VII ZB 13/85, VersR 1986, 577; Beschl. v. 17.12.1987 - I ZB 13/87).
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